Allgemeine Info

sie stehen ganz am Anfang, dann ............

Generelles

Die H & M Immobilienmarkt GmbH ist seit über 15 Jahren am berliner und brandenburger Immobilienmarkt tätig. Die Zielgruppe beim Erwerb eines eigenen Hauses war und ist der zukünftige Bewohner ( Eigentümer ).

 

Und hier explizit der Bauherr bzw. Erwerber eines Hauses, welcher sich mit dem NEUBAU beschäftigt.

 

Erwerber:  sie kaufen direkt beim Bauträger

Hier erwerben Sie das Grundstück und das Haus aus "einer Hand".

 

Mit dem notariellen Kaufvertrag verpflichtet sich der Bauträger das Objekt entsprechend der vereinbarten Baubeschreibung, innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraumes zu errichten und das Eigentum am Grundstück zu übertragen. Der im Vertrag vereinbarte Preis erfasst hierbei "normalerweise", den Grundstückspreis, die Baukosten und die Baunebenkosten. Seperat erfasst werden die Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grundwerbesteuer.

 

Die Vertragsgestaltung (Bauträgervertrag) unterliegt hier der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), welche u.a. die Zahlungsraten eindeutig definiert.

 

Bauherr:  sie sind/werden Grundstückseigentümer und beauftragen die    Planung und den Bau ihres Hauses mit dem Abschluß eines Werkvertrages

 

Mit dem Grundstücksvertrag und dem Abschluß eines Hausbauvertrages werden die beiden wesentlichen Bausteine bei der Zusammenstellung der anfallenden Gesamtkosten erfasst. Beide Verträge definieren die Schnittstellen damit auch das Risiko des Bauherren (Kosten und sachliches Risiko).

 

Bereits zum Zeitpunkt des Erwerbes eines Baugrundstückes sollte diese bekannt sein. Unsere gemeinsame Aufgabenstellung ist es, die Risiken zu minimieren und anfallende Kosten transparent zu erfassen.

 

Risiko Baurecht - was kann wo und wie gebaut werden

Sie sind bereits Eigentümer eines Grundstückes oder auf der Suche nach einem Grundstück - und sie wollen IHR Haus bauen. Hier muss auf jeden Fall die grundsätzliche Frage des Baurechtes geklärt werden.

 

unsere Empfehlung: vor dem Abschluß eines Grundstücksvertrages oder eines Hausbauvertrages ist diese Frage zwingend zu klären !!!!!!!!!

 

Sie benötigen weitere Informationen: einfach anrufen

 

Risiko Baugrund  - da Bodengutachten

Im Hausbauvertrag geht der Bauunternehmer davon aus, dass der Baugrund bestimmte qualitative Merkmal besitzt und schreibt diese auch fest. Mit der Vorlage eines Bodengutachtens ( für ein Einfamilienhaus betragen die Kosten je nach Größe des Hauses und der Wahl mit/ohne Keller zwischen 450 € und 700 €) erhält der Bauherr die wesentlichen Aussagen zur Bodenart, bodenmechanischen Verhältnissen, Bodenklasse, Regenwasserversickerung und Anforderungen an die erforderliche Gründung des Bauvorhabens, Ausführung de Kellers, der Baugrube und der Trockenhaltung.

 

Unsere Empfehlung:

Beauftragung eines Bodengutachtens im Zuge des Grundstückserwerbes und vor dem Abschluß eines Hausbauvertrages. Übergabe des Gutachtens an den Baunternehmer zur Stellungnahme eventuell anfallender Kosten für baugrundverbessernde Maßnahmen.

 

Sie benötigen die Anschrift eines Gutachters: einfach anrufen

 

Vermessung

Die Vermessungsleistungen zur Planung und Durchführung eines Bauvorhabens sind durch den Bauherren unter Einbeziehung eines öffentlich bestellten Vermessers zu erbringen. Ohne die Erstellung eines amtlichen Lageplanes kann kein vollständiger Bauantrag erstellt werden.

 

Das Vermessungsbüro und die Planer/Architekten ihres Hauses arbeiten hier heute eng zusammen . Der amtliche Lageplan gibt dabei eine Übersicht über rechtmäßige Grenzen und vorhandene Einfriedung, erfaßt eventuellen Baumbestand, analysiert die Höhensituation von Grundstück und Straße, liefert Informationen zu den Erschließungsanlagen, stellt die vorhandene und zukünftige Bebauung dar, führt den Nachweis über das Maß der Bebauung ( GRZ und GFZ ) und die Abstandsflächen entsprechend Baurecht.

 

Unsere Empfehlung:

Beauftragung eines Vermessers im Zuge des Grundstückserwerbes und Anfertigung eines Lageplanes des Grundstückes. In diesen skizzieren Sie die Lage des zu errichtenden Hauses und übergeben den Lageplan an den Architekten.

 

Sie benötigen die Anschrift eines Vermessungsbüros: einfach anrufen

 

Hausanschlüsse sowie Baustrom und Bauwasser

Ihr zukünftiges Haus muss an die öffentlichen Versorgungsnetze Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas und Telefon angeschlossen werden. In der Bauphase verlangt der Bauunternehmer die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser durch den Bauherren. Sollten Sie das Haus innerhalb der berliner Stadtgrenze errichten haben wir für jeden Medienträger einen Ansprechpartner, sollten Sie das Haus im Land Brandenburg errichten, so müssen gibt es hier je nach Landkreis oder Stadt unterschiedliche Ansprechpartner.

 

Die Antragstellung der Hausanschlüsse verlangt auf jeden Fall die Vorlage der Kopie des amtlichen Lageplanes mit dem eingezeichneten Haus, den Keller-grundriß bzw. den Grundriß mit dem eingezeichneten Hauswirrtschaftsraum.

 

Die Kosten der Hausanschlüsse erfahren Sie leider erst, wenn diese Unterlagen vorliegen - diese können je nach Lage und Bundesland zwischen 5.000 € und 18.000 € betragen ( Erfahrungswerte in den letzten 5 Jahren ).

 

Unsere Empfehlung: rechtzeitig anrufen und diese Thematik besprechen

 

Finanzierung

Die  H & M Immobilienmarkt GmbH rät allen Erwerbern zur Unterzeichnung von Verträgen erst nach Vorlage eines schriftlichen Finanzierungsangbotes einer Bank. Mit der Vorlage des Finanzierungsangebotes liegt Ihnen heute normalerweise bereits ein von der Bank unterzeichneter Darlehensvertrag vor, damit ist die bankübliche Prüfung des Kaufobjektes und die "Bonitätsprüfung" des Darlehensnehmers abgeschlossen.

 

Wir kooperieren hier bereits seit vielen Jahren mit einer unabhängigen Finanzagentur, mit welcher es eine Grundabsprache zur Betreuung unserer Kunden gibt. Diese umfasst eine kostenfreie Beratung ebenso, wie eine Betreuung bis zur Endauszahlung der Darlehen. Auf jeden Fall bleiben Sie frei in der Entscheidung Ihrer Finanzierung.

 

Unser Rat:  man sollte auf jeden Fall ein Gespräch führen

Unsere Empfehlung: einfach anrufen und Ansprechpartner verlangen

 

 

Versicherungen und Haftung

Hier werden normalerweise in den Verträgen klare Aussagen zur Übernahme der Versicherungen und Kosten getroffen.

 

Als Grundstückseigentümer sollten sie auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflicht-versicherung abschließen und der Nachweis hierfür wir normalerweise zum Zeitpunkt des Baubeginnes durch den Bauunternehmer verlangt.

Die Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten durch den Bauunternehmer abgeschlossen werden, eine Vereinbarung, welche im Vertrag verankert sein muss.

Am Tag der Abnahme eines Hauses geht die "Gefahr" auf  den Bauherren über. Zu diesem Zeitpunkt muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Hier bietet der Versicherungsmarkt vielfältige Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten.

 

Unsere Empfehlung: kontaktieren Sie ihren Versicherungsberater und nutzen Sie das Internet

 

 

 

Bauordnung Berlin

Bauordnung_Berlin.pdf

Bauordnung Brandenburg

Bauordnung_Brandenburg.pdf